Aufenthaltsreglement
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Allgemeines
Fribourg Rando organisiert über seine Wanderleiter/-innen (nachfolgend WL) mehrtägige Aufenthalte in der Schweiz und im angrenzenden Ausland.
Für die Organisation dieser Anlässe kann der/die WL die Unterstützung eines in der Schweiz oder im angrenzenden Ausland ansässigen Reisebüros beantragen. (Anmerkung: sofern er es beantragen muss, sonst in Anspruch nehmen).
Die Ausschreibungen und Anmeldeformulare sind auf der Website von Fribourg Rando oder beim WL nach Veröffentlichung des Jahresprogramms verfügbar.
Sobald die maximale Anzahl Anmeldungen erreicht ist, wird auf der Website von Fribourg Rando ein Hinweis publiziert.
Fribourg Rando und die WL erwirtschaften mit den Aufenthalten keinen Gewinn.
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Anmeldungen
Die Anmeldungen sind gültig, sobald sie vom/von der WL bestätigt wurden und die geforderte Anzahlung eingegangen ist.
Bei Überbuchung benachrichtigt der/die WL umgehend die betroffenen Personen. Diese Personen werden auf die Warteliste gesetzt. Diese Personen rücken nach, sofern jemand absagt.
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Reisepass, Visa, Impfungen, Sicherheit
Der/die WL ist dafür verantwortlich, die Teilnehmer/-innen über die Pass-, Visa- und Gesundheitsanforderungen zu informieren, die für das Land des Aufenthalts gelten. Zu diesem Zweck ist der/die WL verpflichtet, sich rechtzeitig vor der Abreise bei den zuständigen Botschaften und Konsulaten über diese Anforderungen zu erkundigen. Er/sie erkundigt sich auch beim Departement für auswärtige Angelegenheiten über alle Sicherheitsprobleme in den angrenzenden Ländern.
Fribourg Rando übernimmt keine Verantwortung, wenn die Reise aufgrund der Nichteinhaltung dieser Anforderungen nicht durchgeführt werden kann.
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Stornierungsgebühren
Bei einer Absage durch eine/n Teilnehmer/-in fallen folgende Kosten an:
- Bei einer Absage von mehr als 60 Tagen vor der Abreise wird die geleistete Anzahlung mit einem Abzug von CHF 50.00 als Beitrag an die Verwaltungskosten zurückerstattet.
- Zwischen 30 und 60 Tagen vor der Abreise sind 50% des Gesamtbetrages fällig.
- weniger als 30 Tage vor der Abreise sind 100% des Gesamtbetrages fällig.
Eine Annullierungs- und Rückführungsversicherung ist obligatorisch (ETI-Schutzbrief, REGA oder ähnliche Versicherung).
Fribourg Rando kann einen Aufenthalt aus wichtigen Gründen absagen (schlechtes Wetter, Krankheit oder Unfall des/der WL, usw.). Die Anmeldegebühren werden zurückerstattet. Fribourg Rando lehnt jede weitere Haftung für allfällige Schäden infolge der Annullierung ab.
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Haftung
Fribourg Rando übernimmt in keinem Fall die Verantwortung bei den angebotenen Aktivitäten.
Dieses Reglement gilt für die WL und die Teilnehmer/-innen.